«Veränderungen basieren auf Erkenntnissen aus erweitertem Wissen.»


16. Januar 2026
Quo vadis Nachhaltigkeitsmanagement und -berichterstattung?



Das EU-Omnibus-Paket zur Bürokratie- und Komplexitätsreduktion erhöht die Schwellenwerte deutlich: Rund 80% der Unternehmen fallen damit aus dem bisherigen CSRD-Scope heraus. Gleichzeitig werden die ESRS-Pflichtdaten voraussichtlich um mehr als 50% reduziert, die Sorgfaltspflichten auf direkte Lieferanten (Tier 1) beschränkt und die Stakeholder-Engagement-Anforderungen eingegrenzt.

Parallel erreichte der weltweite CO₂-Ausstoss 2025 mit rund 38,1 Mrd. Tonnen einen neuen Allzeitrekord. Globale Herausforderungen wie Klimawandel, Armutsbekämpfung, Gendergleichheit und Generationengerechtigkeit geraten zunehmend unter den Druck kurzfristiger Interessen und geopolitischer Machtansprüche. Je länger sie vernachlässigt werden, desto dringlicher wird ihr Handlungsbedarf – nicht nur in den Augen jüngerer Generationen.

Unternehmen und Organisationen sind und bleiben mehr denn je gefordert, ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern. Dazu gehört eine vertiefte Auseinandersetzung mit den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und den Chancen, die sich daraus für Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung ergeben. Konkret bedeutet dies die regelmässige Überprüfung der doppelten Materialitätsanalyse sowie entsprechende Gap-Analysen.

Dank des reduzierten Compliance-Drucks erhalten Unternehmen zudem grössere Freiräume in der Berichterstattung – eine Chance, das eigene Storytelling wieder stärker in den Vordergrund zu rücken, bereits im Nachhaltigkeitsbericht 2025.

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12. November 2025
Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025



Zwischen Rechtsunsicherheit und Gestaltungsraum: Alle Blicke richten sich derzeit nach Brüssel: Am 13. November 2025 stimmt das EU-Parlament über das Omnibus-Vereinfachungspaket ab – ein entscheidender Schritt zur Anpassung der Berichterstattungspflichten. Anschliessend soll die Verabschiedung der überarbeiteten und vereinfachten ESRS als delegierter Rechtsakt bis Mitte 2026 erfolgen. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Auch der Bundesrat hat die Schweizer Gesetzgebungsvorhaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorläufig bis ins Frühjahr 2026 sistiert – bis klar ist, welchen Weg Brüssel einschlägt.

Diese Regulationspause bietet Unternehmen die Chance, sich strategisch vorzubereiten – ohne akuten Compliance-Druck. Jetzt ist der richtige Moment, um:
👉 Nachhaltigkeitsthemen grundsätzlich zu reflektieren und auf ihre strategische Relevanz zu prüfen.
👉 Die wesentlichen Themen mit der Unternehmensstrategie zu verzahnen und mit Blick auf eine zukunftsorientierte Positionierung dort Schwerpunkte zu setzen, wo nachhaltige Wertschöpfung entsteht.
👉 Die Nachhaltigkeitskommunikation weiterzuentwickeln – weg vom Pflichtbericht, hin zu glaubwürdigem Storytelling mit klaren Kernbotschaften auf Basis eines aktiven Stakeholder-Dialogs.
👉 Governance und Datenqualität zu stärken – auch durch gezielte Nutzung von ESG-Softwarelösungen.
👉 KI-Potenziale zu nutzen – etwa zur Effizienzsteigerung bei Datenauswertung, Szenarioanalyse und Berichterstellung.

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25. September 2025
Was KI kann – und was nicht



KI verführt dazu, das eigene Denken zu delegieren. Doch gerade die menschliche Intuition ist entscheidend für eine eigenständige, auf die spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Vorgehensweise und einen authentischen Auftritt. Es braucht beides: KI als beeindruckend lernfähiges Hilfsmittel zur Effizienzsteigerung und Komplexitätsminderung – und die menschliche Einschätzung und Gewichtung. Zentral für das inspirierende Zusammenspiel ist das Bewusstsein für die Fähigkeiten und Grenzen beider Komponenten.

Das wahre Leben ist mehr als reine Rationalität. Eigenständigkeit und Authentizität entstehen aus der ,Irrationalität‘ – aus Normabweichungen und Emotionen: Leidenschaft, Freude, Hoffnung und Dankbarkeit ebenso wie Angst, Wut, Neid oder Eifersucht.

Daraus folgt im Umgang mit KI:
👉 Wieder selber denken – nicht immer zuerst KI fragen
👉 Sorgfältig und durchdacht prompten und füttern
👉 Die beste Lösung entsteht auf der Extra-Meile: durch kritisches Hinterfragen und Iteration hin zu individueller Einzigartigkeit und Authentizität.

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1. August 2025
Eigen- und Aussenwahrnehmung



Heute bekommt die Schweiz den Spiegel vorgehalten. Spätestens jetzt ist sie gefordert, ihre internationalen Beziehungen und ihre Einbindung in die Staatengemeinschaft grundlegend zu überdenken. Irgendwann rächen sich das Abseitsstehen, das Taktieren, das Zuwarten – und die Mentalität einer Rosinenpickerin.

Zugegeben: Bei Donald Trump dürften nicht nur sachliche Überlegungen den Ausschlag geben. Er weiss schlicht und einfach, dass die Schweiz ein reiches Land ist – und dass es hier noch mehr zu holen gibt. Und er weiss auch, dass sich die Schweiz erst unter maximalem Druck bewegt, bevor er danach – aller Voraussicht nach – doch noch teilweise Hand bietet.

Offen bleibt die Frage nach dem internationalen Engagement – und damit verbunden belast- und ausbaubaren Beziehungen zu alternativen Handelspartnern. Die Schweiz wird lernen müssen, dass stabile Partnerschaften auf Eigenverantwortung sowie auf dem Prinzip des Gebens und Nehmens beruhen. Dazu gehören ein geklärtes Neutralitätsverständnis sowie die Bereitschaft und der Mut, auch einmal den ersten Schritt zu machen und als gutes Beispiel voranzugehen.

Innenpolitisch setzt das voraus, die Fähigkeit zum Konsens wiederzuerlangen – und sich in strittigen Fragen nicht gegenseitig zu blockieren und im Stillstand zu verharren.

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15. Mai 2025
Nachhaltigkeit weiterdenken. Haltung zeigen. Zukunft verantworten.



Die politischen Signale stehen auf Wettbewerbsfähigkeit, Deregulierung und Bürokratieabbau. Gleichzeitig wächst der Widerstand gegen Nachhaltigkeitsvorgaben – und mit ihm schwindet in Teilen der Gesellschaft das Bewusstsein für ökologische Verantwortung und Diversität.

Die EU plant mit dem Omnibus-Paket einen Aufschub der Berichterstattungspflicht sowie vereinfachte European Sustainability Reporting Standards (ESRS): weniger verpflichtende Datenpunkte, klarere Anleitung zur Materialität und ein stärkerer Fokus auf quantitative Angaben. Zudem sollen sich die Sorgfaltspflichten auf Tier-1-Lieferanten beschränken und die Prüfintervalle auf fünf Jahre verlängert werden. Auch die Schweiz reagiert: Der Bundesrat hat seine regulatorischen Vorlagen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu den Sorgfaltspflichten von grossen Unternehmen vorläufig sistiert – bis Klarheit aus Brüssel vorliegt.

Doch der wegfallende Compliance-Druck ist keine Einladung zum Stillstand. Klimawandel, Ressourcenknappheit und gesellschaftliche Erwartungen machen keine Pause. Gerade jetzt braucht es Unternehmen, die Nachhaltigkeit nicht als Pflicht, sondern als Chance verstehen:
👉 Nachhaltigkeit in Geschäftsmodell und Strategie verankern
👉 Nachhaltigkeit als Leadership-Thema positionieren
👉 Materialitätsanalyse schärfen und regelmässig überprüfen
👉 Interne Strukturen, Effizienz und Datenqualität verbessern
👉 Den Stakeholder-Dialog offen, ehrlich und wertorientiert führen.
Wer Haltung zeigt, stärkt Resilienz, Vertrauen und Zukunftsfähigkeit.

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23. April 2025
Good Governance



Good Governance ist eines der zentralen Querschnittsthemen des Weltwirtschaftsforums (WEF). In diesen Tagen zeigt sich, wie wesentlich es ist, die eigenen Werte nicht nur nach aussen zu vermitteln und öffentlichkeitswirksam zu besetzen, sondern sie auch nach innen konsequent zu leben und entschlossen umzusetzen.

Es gilt die Unschuldsvermutung – doch die jüngsten Berichte werfen kein gutes Licht auf den Gründer sowie die Tätigkeit des hochkarätig besetzten Stiftungsrates. Einmal mehr scheint sich zu zeigen: Den eigenen Ambitionen und Ansprüchen gerecht zu werden, zählt zu den grössten Herausforderungen jeder Institution und Führungspersönlichkeit. Es trägt eine gewisse Tragik in sich, wenn im Fall eines Scheiterns ein ausserordentlich verdienstvolles Lebenswerk und eine hoch renommierte Institution mit einem bleibenden Schatten überzogen werden.

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12. März 2025
Nachhaltigkeitsbericht-
erstattung – wie weiter?

 



Das EU-Omnibus-Vereinfachungspaket sieht eine signifikante Reduktion der regulatorischen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor – sowohl in Bezug auf den betroffenen Unternehmenskreis als auch auf die Berichtspunkte und Sorgfaltspflichten. Welche Folgen hat dies für Schweizer Unternehmen?

👉 Die Vorschläge der EU-Kommission betreffen primär die CSRD, CSDDD und die EU-Taxonomie-Verordnung sowie nachgelagert die ESRS und den VSME-Standard. Die ESRS sollen überarbeitet und vereinfacht werden. Die Umsetzungspflicht wird – mit Ausnahme grosser Unternehmen mit mehr als 1’000 Mitarbeitenden, die bereits unter der NFRD berichtspflichtig waren – um zwei Jahre verschoben. Für betroffene Unternehmen mit Sitz ausserhalb der EU bleibt die Berichtspflicht ab 2029 für das Geschäftsjahr 2028 bestehen.
👉 In der Schweiz gelten für grosse Unternehmen des öffentlichen Interesses weiterhin die Bestimmungen von OR 964a ff. sowie die TCFD-Empfehlungen, die inzwischen in internationale Standards integriert wurden. Der Bundesrat plant, die Klimaberichterstattung künftig nach anerkannten internationalen Standards zuzulassen. Zudem dürfte die Schweiz ihre Regelungen zur nachhaltigen Unternehmensführung an das EU-Omnibus-Paket angleichen.
👉 Die Reduktion des Compliance-Drucks gibt Unternehmen mehr Spielraum, sich wieder verstärkt inhaltlichen Themen ihrer nachhaltigen Transformation zu widmen.
👉 Herausforderungen wie Klimawandel, Umweltgefährdung und soziale Ungleichheiten bleiben bestehen. Der Druck zur Bereitstellung standardisierter ESG-Daten seitens grosser Kunden, Investoren, Rating-Agenturen und Konsumenten bleibt hoch.
👉 Für mittelgrosse und kleinere Unternehmen kann die Orientierung am Voluntary SME-Standard (VSME) eine sinnvolle Strategie sein, um sich auf künftige Entwicklungen vorzubereiten.

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24. Februar 2025
EU-Omnibus – Preview




Die EU-Kommission hat angekündigt, am 26. Februar 2025 das sogenannte Omnibus-Vereinfachungspaket vorzustellen. Ziel des Pakets ist es, die bestehenden Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen und die bürokratischen Anforderungen zu reduzieren. Im Fokus stehen insbesondere die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die EU-Taxonomie-Verordnung.

Vor der Veröffentlichung wird vor allem über die folgenden möglichen Erleichterungen spekuliert:
👉 Angleichung des Anwendungsbereichs der CSRD und CSDDD: Die Berichterstattungspflicht nach CSRD/ESRS soll zukünftig nicht mehr für Unternehmen mit 250, sondern erst ab 1’000 Mitarbeitenden gelten.
👉 Einführung einer neuen Mid-Cap-Kategorie mit Erleichterungen für Unternehmen mit 250-1’500 Beschäftigen und weitere Verschiebung der Berichterstattungspflicht um 1-2 Jahre.
👉 Zurücknahme der Sorgfaltspflichten in den Lieferketten, sodass Unternehmen nur noch ihre direkten Zulieferer und nicht mehr die gesamte Lieferkette prüfen müssen.
👉 Wiedereinführung von obligatorischen und freiwilligen Themen, wobei für die obligatorischen Themen das Prinzip der doppelten Materialität gelten soll.
👉 Zurückstellung der sektorspezifischen Standards
👉 Aufgabe des Prinzips der doppelten Materialität zugunsten der einfachen Materialität (Financial Materiality) zur Angleichung an die IFRS/ISSB-Standards.
👉 Erleichterungen bei den Anforderungen oder sogar die Abschaffung der Assurance.
👉 Mögliche Verschiebung der Ankündigung auf März 2025 aufgrund unterschiedlicher Meinungen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu den vorgeschlagenen Änderungen.

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21. Februar 2025
Paradigmenwechsel und Mentalitätswandel





Nachhaltigkeit steuert derzeit durch stürmische Gewässer und trifft auf rauen Gegenwind. Geopolitische Entwicklungen wie Deglobalisierung, Protektionismus, Ego-First-Mentalität, die Schwächung internationaler Organisationen und die Entsolidarisierung bei globalen Abhängigkeiten und Abwälzung auf die Betroffenen folgen kurzfristigen machtpolitischen und finanziellen Anreizen – und verschärfen damit die grundlegenden Probleme für kommende Generationen. In weiten Kreisen wird Nachhaltigkeit nicht als Chance, sondern als Belastung für die Wettbewerbsfähigkeit und das eigene Portemonnaie wahrgenommen. Heute mehr denn je braucht es einen Paradigmenwechsel und einen tiefgreifenden Mentalitätswandel.

Das Argument, technologischer Fortschritt werde die Herausforderungen von selbst lösen, ist erst dann valide, wenn diese Technologien finanziert, ausgereift und skalierbar verfügbar sind. Schon heute darauf zu vertrauen, entbehrt der Eigenverantwortung und ist gegenüber zukünftigen Generationen unfair.

👉 Paradigmenwechsel: Nachhaltigkeit darf nicht als Auflage, sondern muss aus ethischer und ökonomischer Sicht als Chance zur Zukunftssicherung verstanden werden. Es braucht unternehmerisches Denken und entschlossenes Handeln.
👉 Mentalitätswandel: Die Gesellschaft muss Eigenverantwortung übernehmen und ihre Herausforderungen heute – nicht erst morgen – angehen. Nicht zu handeln, nur weil andere es ebenfalls nicht tun, kann keine nachhaltige Strategie sein. Rückgrat und eine verantwortungsbewusste Haltung sind gefragt.

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